Leistungsbeschreibung
1. Leistungsmerkmale
1.1.1 Art des Leistungsangebotes
- Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften des Löwenzahn - Erziehungshilfe e. V. ist eine besondere Form der Familienpflege nach § 33, Satz 2 KJHG.
- Löwenzahn - Erziehungshilfe e. V. zeichnet verantwortlich für Werbung, Auswahl, Vorbereitung, Belegung und Betreuung der Erziehungsstellen.
- Kontinuierliche Kontakte mit den Erziehungsstelleneltern (1 x wöchentlich) sind ein Kernpunkt des Leistungsangebotes.
1.1.2 Ziele des Leistungsangebotes
- Auf Grundlage eines Hilfeplans gem. § 36 KJHG werden folgende Ziele verfolgt:
- Bereitstellung eines verlässlichen Lebensortes mit konstanten Bezugspersonen
- Bearbeitung bisheriger Erziehungs - und Entwicklungsdefizite
- Entwicklung eines positiven Selbstbildes
- Entwicklung realistischer Rollenkonzepte und sozialer Kompetenz
- Klärung der Beziehungsstrukturen
- Gegebenenfalls Rückführung in die Herkunftsfamilie/Verselbständigung
- Verbesserung von Selbsthilfepotenzialen und psychosozialen Kompetenzen
- Stärkung der Bereitschaft, sich auf schulisches Lernen einzulassen
1.1.3 Zielgruppe
a) Personen, die die Voraussetzungen des § 33 Satz 2 KJHG erfüllen.
b) Minderjährige, deren Herkunftsfamilie ihrem Erziehungsauftrag nicht nachkommen kann und die eines familiären Bezugsrahmens bedürfen.
1.1.4 Aufnahmeindikatoren
- Minderjährige, deren Herkunftsfamilien ein erhebliches Konfliktpotential im Umgang mit der Erziehungsstelle vermuten lassen
- Minderjährige, deren Unterbringung in eine reguläre Pflegestelle nicht den notwendigen und geeigneten Erfordernissen entspricht
- Minderjährige mit besonderem erzieherischen Bedarf und/oder Entwicklungsdefiziten
- Minderjährige, die familiärer Strukturen sowie besonderer pädagogischer Betreuung bedürfen
Ausschließungsgründe
Schwere geistige Behinderung
1.1.5 Grundleistungen
Folgende Angebote sind feste Bestandteile des Leistungskatalogs:
- Wöchentliche Beratung der Erziehungsstelle in Hinblick auf die Entwicklung des/der Minderjährigen analog der im Hilfeplan formulierten Ziele
- Teilnahme der Erziehungsstelle an kollegialer Supervision
- Teilnahme der Erziehungsstelle an monatlichen Gruppenarbeiten mit dem/ der zuständigen ErziehungsstellenberaterIn
- Bedarfsorientierte Informationsveranstaltungen für Erziehungsstellen zu ausgewählten erziehungsstellenrelevanten Themen
- Koordinierung aller sowie Begleitung von maximal zwei Besuchskontakten
- Durchführung einer internen 3-4 tägigen kostenpflichtigen Fortbildung für Erziehungsstellenfamilien
- Durchführung einer 5 tägigen kostenpflichtigen Freizeit für alle Kinder der Erziehungsstellenfamilien
- regelmäßige Information über Fortbildungsangebote erziehungsstellenrelevanter Themen unterschiedlicher Träger
- quartalsmäßige Versendung einer internen Informationsschrift an die Erziehungsstellen („Pusteblume")
- Kommunikationsförderung zwischen den am Hilfeprozess Beteiligten
- Hilfestellung bei der Vermittlung von Therapien im Einzelfall
- Ständige telefonische Erreichbarkeit gegebenenfalls über AB mit garantiertem Rückruf spätestens am nächsten Werktag
- Begleitung der Anbahnungsphase inklusive Vor - und Informationsgespräche mit der/dem Minderjährigen, Herkunftseltern, Jugendamt und sonstigen am Hilfeprozess Beteiligten unter Berechnung einer Monatspauschale (100%) für die Aufwendungen von Löwenzahn - Erziehungshilfe e.V.
1.1.6.1 Zusatzleistungen
(werden ausschließlich im HP auf Basis von Fachleistungsstunden, Pauschalen oder Tagessätzen vereinbart)
- Begleitung von Kontakten mit Umgangsberechtigten analog Punkt 1.1.5
- Nachbetreuung im Anschluss an die Rückführung in der Herkunftsfamilie
- Intensive pädagogische Förderung des Erziehungsstellenkindes in begründeten Einzelfällen
- Partielle Beratung der Herkunftsfamilie in begründeten Einzelfällen
- Begleitung ehemaliger Erziehungsstellenkinder im Sinn Mobiler Betreuung
1.1.6.2 Sonderleistungen
- Beratung von Pflegeeltern mit besonderem Bedarf
- Begleitung von Besuchskontakten
- individuell zu beschreibende Aufgaben, die sich aus § 33 KJHG ableiten lassen
2. Qualitätssicherung
2.1 Konzeptionsbeschreibung und -entwicklung
- jährliche schriftlich fixierte Darstellung konzeptioneller Entwicklungen
- Dokumentation von Leistungen und Prozessen
- Entwicklung personeller Ressourcen
- Qualitätsdialog mit öffentlichen Jugendhilfeträgern zur dynamischen Angebotsgestaltung mindestens 2 x jährlich
- Dokumentation qualitativer Arbeit im Einzelfall zur Vorbereitung des HPG
2.2 Personalausstattung
- Pro Vollzeitstelle werden 10 Erziehungsstellenkinder betreut.
- Stand 01.01.2003: 6,5 ErziehungsstellenberaterInnen, 1,0 Geschäftsführung,
0,75 Verwaltungskraft - Kinderbetreuungen bei Gruppenfortbildungen und Freizeiten werden kontinuierlich durch möglichst nicht wechselnde Honorarkräfte sichergestellt.
- Arbeitsplatzbeschreibungen für ErziehungsstellenberaterInnen / Geschäftsführung / Weitere werden analog den Entwicklungen der Konzeption weiterentwickelt.
2.3 Fortbildung/Supervision
- Die MA nehmen monatlich an Einzel -, Gruppen - und/oder kollegialer Supervision teil.
- Fortbildungen des DPWV, der LV und sonstiger Bildungsträger werden wahrgenommen.
- Teamfortbildungen finden mindestens zweimal jährlich statt.
- Die MitarbeiterInnen haben die Möglichkeit, Fort - und Weiterbildungen z. T. über den Verein zu finanzieren.
2.4. Zeitlicher Rahmen
- Die Arbeitszeiten orientieren sich an einem Stundenkontingent in Anlehnung an das BAT (38,5 Std.). Maßgebend sind die Bedürfnisse und Erfordernisse der Arbeitsinhalte.
- Telefonische Erreichbarkeit ggf. über AB mit Rückrufgarantie spätestens am nächsten Werktag.
- Bürodienst i. d. R. montags bis freitags von 9:00 Uhr - 13:00 Uhr.
- Zwischen Weihnachten und Neujahr wird ein Bereitschaftsdienst vorgehalten.
2.5 Kooperation mit anderen Institutionen/Diensten
- Löwenzahn - Erziehungshilfe e.V. ist im Arbeitskreis der Erziehungsstellensysteme im Rheinland vertreten.
- Löwenzahn - Erziehungshilfe e.V. kooperiert mit dem DPWV und den darin zusammengeschlossenen Einrichtungen.
- Löwenzahn Erziehungshilfe e.V. arbeitet in der AG § 78 KJHG mit.
- Konzeptionelle und inhaltliche Zusammenarbeit mit Kindergärten, Schulen, Einrichtungen nach § 34 KJHG, Ärzten, Therapeuten, kinder - und jugendpsychiarischen Einrichtungen, Rechtsanwälten, Fachhochschulen, Fachschulen, Vereinen und Verbänden zur Förderung des Kindeswohls ist obligat.
2.6 Statistik
Die Fallstatistik erfolgt anhand eines Erfassungsbogens.
2.7 Voraussetzung für die Leistungsgewährung
- Voraussetzung für die Leistungsgewährung ist, dass in einem Hilfeplanverfahren gem. § 33 KJHG festgestellt wurde, dass die Hilfe notwendig und geeignet ist.
- Der Träger gewährleistet, dass sein Leistungsangebot geeignet ist, dem im Hilfeplan bezeichneten Bedarf zu entsprechen und ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist.
3. Entgeltvereinbarung
3.1 Form des Leistungsentgelts
- Das Leistungsentgelt für die Grundleistungen unter 1.1.5 wird nach Monatspauschalen / Einzeltagen abgerechnet.
3.1.1 Definition und Berechnung der Fachleistungsstunde
- Zusatzleistungen werden auf der Basis von Fachleistungsstunden berechnet. Die Kosten der Fachleistungsstunde setzen sich aus Arbeitszeit und Kilometerpauschale zusammen.
3.2 Vereinbarungszeitraum
- Entsprechend der getroffenen Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung werden die Leistungsentgelte für die Zeit vom 01.01.2005 bis 31.12.2005 vereinbart. Die Entgeltvereinbarung kann drei Monate vor Ablauf des Wirtschaftszeitraumes gekündigt werden.
- Nach Ablauf des Vereinbarungszeitraumes gelten die Leistungsentgelte bis zum Zeitpunkt der Neufeststellung fort.
3.3 Höhe der Leistungsentgelte
- Für die in Ziffer 1.1.2 vereinbarte Grundleistung wird eine monatliche Pauschale in Höhe von 757,00 € vereinbart, das entspricht einem Tagessatz von 25,23 €.
- Für die unter Ziffer 1.1.6 benannten Zusatzleistungen betragen die Kosten der Fachleistungsstunde 51,50 € zuzüglich Fahrtkosten (0,32 € pro km).
- Die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst sowie die Anhebung der Kilometerpauschale werden sich ohne weitere Verhandlungen auf die monatlichen Pauschalen auswirken
- Die Kosten der Maßnahme erhöhen sich rückwirkend um 7% ab dem Zeitpunkt, von dem Löwenzahn Erziehungshilfe e. V. Umsatzsteuer zu zahlen verpflichtet wird, frühestens jedoch ab 01.01.2005.
3.4 Abrechnung der Leistungsentgelte
- Für die erste Zahlung wird eine Rechnung durch Löwenzahn - Erziehungshilfe e.V. gestellt.
- Die weiteren Leistungsentgelte werden bezogen auf einen Kalendermonat bis spätestens zum 01. im Voraus für den Folgemonat unter Angabe des Verwendungszweck zu Gunsten des Kontos 150 854 bei der SSK Oberhausen BLZ 365 500 00 überwiesen.
- Zusatzleistungen nach 1.1.3 werden individuell in Rechnung gestellt.
Oberhausen, im Dezember 2005
